Terms & Conditions

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§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Consulting Gesellschaft für Systementwicklung mbH (im folgenden CGS genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der beauftragten Arbeiten, der erstmaligen Nutzung der Dienste der CGS, dem erstmaligen Zugriff auf das Netz der CGS oder der anderen ersten Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen der CGS gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CGS diese schriftlich bestätigt.

  3. Die Mitarbeiter der CGS sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

  4. CGS ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Anlagen wie Leistungsbeschreibungen, allgemeine Tariflisten und Benutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu einem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen und Beginn des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten oder die Inanspruchnahme von anderen Leistungen der CGS kommt mit der Gegenzeichnung des Vertrages durch beide Vertragspartner zustande. CGS kann den Vertragsabschluss von der Zahlung einer Vorauszahlung oder Beibringung einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank durch den Kunden abhängig machen.

  2. Soweit CGS sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von CGS kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

  3. Das Beginndatum des Vertrages ist der Tag der nutzungsfähigen Bereitstellung der Dienste bzw. der Tag der Aufnahme anderer entgeltlicher Leistungen, soweit nicht im Vertrag etwas anderes geregelt ist.

§ 3 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Angabe einer befristeten Laufzeit, einer Mindestlaufzeit oder einer Kündigungsfrist ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner ab dem Beginndatum des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.

  2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss CGS, falls dies vom Vertrag nicht anders bestimmt ist, mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

  3. Hört der Vertragspartner als Rechtsperson auf zu existieren, ist CGS berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. 

§ 4 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und der Allgemeinen Tarifliste der CGS.

  2. CGS behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. CGS ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 9 Abs. § 93 entsprechend.

§ 5 Mehr- oder Minderabnahme

  1. Die Berechnung zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen, insbesondere Änderungen des Zugangs zum Netz der CGS, die Nutzung zusätzlicher Dienste oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen erfolgt zusätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisen und Bedingungen der CGS.

  2. Eine Minderabnahme der Leistungen führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung des Gesamtbetrages.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste der CGS sachgerecht zu nutzen und die CGS bei der Erbringung der Leistungen insoweit zu unterstützen, wie es zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Er verpflichtet sich insbesondere, a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde CGS die entstandenen Kosten zu erstatten, b) CGS unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen, c) CGS die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste der CGS erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden, d) CGS mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten der CGS verwendet wird, e) dafür zu sorgen, dass bei Zugriff auf das Netz der CGS die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden, f) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der CGS nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, g) auf den von CGS zur Verfügung gestellten Diensten keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte oder solche Inhalte, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur zu Dokumentationszwecken verbreitet würden, zu nutzen, zu speichern, bereitzuhalten, zugänglich zu machen, weiterzuverbreiten oder auf Möglichkeiten, zu solchen Handlungen hinzuweisen, h) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erstellung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig durch die Teilnahme am Netz der CGS oder für die Inanspruchnahme einer anderen Leistung der CGS erforderlich sein sollten, i) anerkannten Grundsätzen der Datenverarbeitung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass Unbefugte davon Kenntnis erlangen oder erlangt haben, j) der CGS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich aufzuzeigen (Störungsmeldung), k) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen, l) nach Angabe der Störungsmeldung die der CGS durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kun-den vorlag, m) CGS innerhalb eines Monats - jede durch Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, - jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der CGS geführt wird, anzuzeigen.

  2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 b), e) und f) genannten Pflichten, ist CGS sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Nutzer des Netzes der CGS untereinander kann CGS im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen CGS nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 7 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der CGS durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste auszuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

  3. Stellt der Kunde Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten Dritten zur Verfügung, hat er auch die in diesem Rahmen entstehenden Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der CGS durch Dritte entstanden sind.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Laufende Entgelte sind, beginnend mit dem Beginndatum des Vertrages, für den Rest der Berechnungsperiode anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte für die Berechnungsperiode im Voraus zu zahlen. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  3. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt, soweit der Kunde zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist. Wird innerhalb einer Berechnungsperiode der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils geltenden Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbarte Berechnungsperioden.

  4. Sofern der Kunde nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist CGS berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- zu erheben.

  5. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Email an die Email-Adresse des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind. 6. Behauptet ein Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. CGS hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der CGS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CGS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Monopoldiensten und Telekommunikationsunternehmen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der CGS eintreten - hat CGS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen CGS, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben.

  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsunabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor. wenn a) der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur der CGS zugreifen und dadurch in der Leistungsbeschreibung verzeichnete Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Leistungsbeschreibung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der CGS liegenden Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn CGS oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 10 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CGS berechtigt, jegliche weitere Leistung einzustellen bzw. den Zugang zum Netz der CGS zu sperren, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern oder den Zugriff auf Dienste der CGS in anderer Weise zu unterbinden. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

  2. Bei Zahlungsverzug ist CGS berechtigt, sämtliche Entgelte für bislang erbrachte Leistungen sofort in Rechnung und fällig zu stellen.

  3. Bei Zahlungsverzug ist CGS außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, es sei denn, dass CGS eine höhere Zinsenlast nachweisen kann.

  4. kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann CGS das Vertragsverhältnis ohne Ein-haltung einer Frist kündigen.

  5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt CGS vorbehalten.

§ 11 Kundendienst

  1. CGS wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten beseitigen.

  2. Zu diesem Zweck unterhält CGS eine Service-Hotline, die in der Regel per Telefon, Telefax und Email erreicht werden kann.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die CGS unterbreiteten Daten nicht als vertraulich.

  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass CGS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form für die Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

  3. Soweit sich CGS zur Leistungserbringung den Diensten Dritter bedient, ist CGS berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

  4. CGS steht dafür ein, das alle Personen, die von CGS mit der Abwicklung dieses Vertrages betreut wer-den, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Datenschutzrichtlinie der CGS kennen und beachten.

  5. Soweit dies in Gesetzen und anerkannten Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der CGS wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  2. CGS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

  3. CGS ist in keinem Fall für die Inhalte oder deren Verwendung oder Herkunft, die über ihre Dienste übermittelt werden, verantwortlich.

  4. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen oder im Bereich eines Telekommunikationsunternehmens eingetreten, gelten die im Verhältnis von CGS anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der CGS gegenüber ihren Kunden entsprechend.

  5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch Inanspruchnahme von Diensten der CGS, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, die Nutzung gelieferter Programme oder Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens CGS oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch CGS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf € 5.000,- beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 14 Gewährleistung

  1. Für gelieferte und dem Kunden entgeltlich überlassene physische Gegenstände übernimmt CGS für die Dauer von einem Jahr die Gewährleistung für die einzelvertraglich zugesicherten Eigenschaften.

  2. CGS kann keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die im Auftrag oder nach Spezifikation des Kunden gelieferten Produkte oder Dienstleistungen oder die zur Nutzung bereitgestellten Dienste dazu geeignet sind, die Ziele, die der Kunde damit erreichen wollte, auch tatsächlich zu erreichen.

§ 15 Nachbesserung, Rücktritt

  1. Der Kunde räumt CGS das Recht ein, im Falle eines von CGS zu vertretenden Gewährleistungsfalles, die mangelhafte Ware, das mangelhafte Produkt oder die mangelhafte Software mindestens zwei Mal nachzubessern. CGS ist dafür nach Mängelanzeige durch den Kunden jeweils eine angemessene Frist einzuräumen. Eine Frist von weniger als 10 Werktagen ist in jedem Fall unangemessen.

  2. Tritt der Kunde nach erfolgloser Nachbesserung vom Vertrag zurück, so schuldet er in jedem Fall CGS jene Vergütung, die der erbrachten Leistung entspricht.

§ 16 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die CGS und Dritten durch die rechtswidrige Verwendung der Dienste, Produkte oder anderer Leistungen der CGS oder dadurch entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

  2. Für die vom Kunden eingebrachten Inhalte auf den vom Kunden genutzten Diensten der CGS ist der Kunde alleine verantwortlich.

§ 17 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

  1. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch CGS, ist diese gesondert abzugelten.

  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausgeführte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der CGS verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der CGS unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

  3. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der CGS. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.

  4. CGS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung zur Erbringung der geschuldeten Leistung ungeeignet ist.

  5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von CGS gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf € 5.000,- beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 18 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von CGS auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart ist.

  2. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch CGS durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich solcher dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

  3. Nebenabreden, die bis zum Vertragsabschluss getroffen worden sind, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz der CGS.